Erklärung zur Barrierefreiheit 

Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.aok-readytowork.de/


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar. 


Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

•    Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
•    Alternativtexte für Grafiken sind nicht immer korrekt ausgezeichnet, auch einige Linktexte bedürfen einer Optimierung.
•    Das Farbschema erfüllt nicht durchgehend die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
•    Login- und Kontakt-Formular müssen in Details verbessert werden (insbesondere Funktionen zur Autovervollständigung).
•    Für Mediendateien, z. B. den Infofilm, müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
•    PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt. 
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests. 


Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle Mängel über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:

Barriere melden: Barrierefreiheit@nds.aok.de

Ihre Anfrage wird bearbeitet von: 
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover


Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. 
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
 
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de